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FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG


  • Dr. Birgit de Maré
  • Wahlärztin aller Kassen
  •  
  • Terminvereinbarung
  • 0690 - 10 418 195

Entsprechend der Gesetzeslage ist zur Erlangung des Führerscheines bzw. zur Verlängerung verschiedener Führerscheingruppen eine ärztliche Untersuchung notwendig. Als sachverständiger Arzt gem. § 34 FSG bin ich ermächtigt ihre gesundheitliche Eignung festzustellen.

Sie können den für die Führerscheinuntersuchung begutachtenden Arzt frei wählen, er darf Sie aber in den letzten 5 Jahren nicht regelmäßig betreut haben. Vom Hausarzt, sollten Sie sich somit für den Führerschein nicht untersuchen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Studentenausweis, bzw. Führerschein bei Folgeuntersuchung)
  • falls ein Sehbehelf benötigt wird vorhandene Sehhilfe(n) - Brille bzw. Kontaktlinsen mitnehmen
  • bei Brillenträgern: Brillenglasbestimmung (Brillenpass) durch den Optiker oder Augenarzt (darf nicht älter als 6 Monate sein)
  • Bargeld für die Honorarnote


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