FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG
- Dr. Birgit de Maré
- Wahlärztin aller Kassen
- Terminvereinbarung
- 0690 - 10 418 195
Entsprechend der Gesetzeslage ist zur Erlangung des Führerscheines bzw. zur Verlängerung verschiedener Führerscheingruppen eine ärztliche Untersuchung notwendig. Als sachverständiger Arzt gem. § 34 FSG bin ich ermächtigt ihre gesundheitliche Eignung festzustellen.
Sie können den für die Führerscheinuntersuchung begutachtenden Arzt frei wählen, er darf Sie aber in den letzten 5 Jahren nicht regelmäßig betreut haben. Vom Hausarzt, sollten Sie sich somit für den Führerschein nicht untersuchen lassen.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Studentenausweis, bzw. Führerschein bei Folgeuntersuchung)
- falls ein Sehbehelf benötigt wird vorhandene Sehhilfe(n) - Brille bzw. Kontaktlinsen mitnehmen
- bei Brillenträgern: Brillenglasbestimmung (Brillenpass) durch den Optiker oder Augenarzt (darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Bargeld für die Honorarnote