WAHLARZT
Was bedeutet Wahlarzt?
Ein Wahlarzt oder Privatarzt ist ein niedergelassener Arzt, der in keinem direkten Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht. Die Bezeichnung leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei zu wählen.
Kosten
Die Verrechnung der Honorare erfolgt direkt mit dem Patienten (Barzahlung). Die Honorarnoten können in weiterer Folge bei den Krankenkassen zur Refundierung eingereicht werden. Üblicherweise werden 80% dessen, was ein Kassenarzt von der Krankenkasse für die Behandlung erhalten hätte, rückerstattet.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Privatarzt – Versicherung. Diese übernimmt nach Refundierung durch die Sozialversicherung sämtliche Restkosten. Üblicherweise werden auch alternative Heilverfahren von der Privatversicherung bezahlt. Genauere Informationen erhalten sie bei den jeweiligen Anbietern.
Da wir keinerlei Einschränkungen durch die Krankenkassen unterliegen, ist uns eine individuelle Betreuung möglich!