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FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNG


  • Dr. Birgit de Maré
  • Wahlärztin aller Kassen
  •  
  • Terminvereinbarung
  • 0690 - 10 418 195

Entsprechend der Gesetzeslage ist zur Erlangung des Führerscheines bzw. zur Verlängerung verschiedener Führerscheingruppen eine ärztliche Untersuchung notwendig. Als sachverständiger Arzt gem. § 34 FSG bin ich ermächtigt ihre gesundheitliche Eignung festzustellen.

Sie können den für die Führerscheinuntersuchung begutachtenden Arzt frei wählen, er darf Sie aber in den letzten 5 Jahren nicht regelmäßig betreut haben. Vom Hausarzt, sollten Sie sich somit für den Führerschein nicht untersuchen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
  • amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Studentenausweis, bzw. Führerschein bei Folgeuntersuchung)
  • falls ein Sehbehelf benötigt wird vorhandene Sehhilfe(n) - Brille bzw. Kontaktlinsen mitnehmen
  • bei Brillenträgern: Brillenglasbestimmung (Brillenpass) durch den Optiker oder Augenarzt (darf nicht älter als 6 Monate sein)
  • Bargeld für die Honorarnote
  • Wie läuft die Untersuchung ab?
  • Prüfung der Identität
  • Erhebung der Krankengeschichte (nur für den Führerschein relevante Krankheiten)
  • Bestimmung von Größe und Gewicht
  • Herzkreislaufkontrolle durch Blutdruck- und Pulsmessung
  • Auskultation von Herz und Lunge
  • Kontrolle der Beweglichkeit der Extremitäten
  • Einschätzung des Gesamteindruck (Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen
  • Sehschärfenkontrolle (Sehtest, Augentest, grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes)
  • Hörtest für Konversationssprache (1m für Lenker der Gruppe 1, 6m für Lenker der Gruppe 2)
  • Überprüfung auf Tremor

Wie lange dauert die Untersuchung?
Normalerweise dauert die ärztliche Untersuchung ca. 15 Minuten.

Wie lange ist das Gutachten gültig?
Das Gutachten darf am Prüfungstag max. 18 Monate alt sein, dies gilt auch für Ausdehnungen der Lenkerberechtigung.
Beispiel: Will man von B auf A ausdehnen, dann kann man das "alte" Gutachten verwenden, sofern es bei Prüfungsantritt max. 18 Monate alt ist. Will man von B auf C, C1 oder D ausdehnen, muss immer ein neues Gutachten vorgelegt werden.

  • Anfallende Kosten (Gebühren lt. § 23 FSG-GV):
  • Gutachten für eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 1: EUR 35,00
  • Gutachten für eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 2: EUR 50,00
  •    (wobei in diesem Betrag ist die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten)
  • Gutachten für die Wiederholungsuntersuchung: EUR 30,00
  • Wird eine Person dem Amtsarzt zugewiesen, so wird 50 % der jeweiligen Gebühr rückerstattet. Bei bestimmten Erkrankungen ist eine weitere Begutachtung durch den Amtsarzt vom Gesetzgeber vorgeschrieben!